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Bock E-Paper 2023 KW04

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4 Anzeigen Das Image Die Schaffhauser Fasnacht findet vom 10. bis 12. Februar statt. Bild: zVg. KOLUMNE SCHAFFHAUSEN Die Schaffhauser Fasnacht ist eigentlich ein Mix aus alemannischem Fasnachts-Brauchtum und Schweizer Fasnachtskultur. Das Credo, die Verankerung in der Bevölkerung aber auch die Traditionen, die in der Innerschweiz oder im Grossraum Basel verinnerlicht sind, haben in Schaffhausen nicht annähernd das gleiche Standing. Während in den Schweizer Fasnachts- Hochburgen dieses Brauchtum ein Politikum ist, bei dem es zum guten Ton gehört mitzumachen, fristet die Fasnacht in unserer Region eher ein Mauerblümchendasein. Oftmals wird die Fasnacht in unserer Region auf die Attribute «eins über den Durst trinken» und «Freipass zur Anmache» reduziert. Dies muss absolut nicht sein und das Fasnachtskomitee setzt alles daran, dieses Image zu ändern. Die Mitglieder des FaKoS opfern hunderte von Stunden Fronarbeit für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der «närrischen Tage», damit die partizipierenden Gruppen und Vereine aus nah und fern sowie die einheimische Bevölkerung diesen Grossanlass feiern können. Uns ist es wichtig, dass dieses Brauchtum, dessen Wiege aus dem Mittelalter stammt, gefördert und kultiviert wird. Es soll den Menschen die Möglichkeit bieten, ein paar Stunden die Alltagssorgen zu vergessen, um ausgelassen diesem Brauchtum zu frönen. Am meisten Spass macht dies, wenn man sich selbst verkleidet und die Schaffhauser Gassen belebt. Klar wird da und dort auch Alkohol im Spiel sein, aber dies sollte aus Sicht des Fasnachtskomitees nicht der Antreiber sein. Viel mehr, soll es die Leidenschaft und Passion sein, die viele Vereine im Nähen ihrer neuen Gwändli oder Kostüme und im Herstellen urchiger Masken und Fasnachts-Grinden, an den Tag legen. In letzter Zeit werden auch in unseren Breitengraden Brauchtümer aus anderen Kulturen, die «ennet am Teich» liegen, gefeiert. Dazu ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden. Wir sollten aber auch darauf achten, dass wir unsere eigenen Brauchtümer weiter fördern und diese nicht «sterben» lassen. In diesem Sinne hofft das Fasnachtskomitee, dass die Botschaft den richtigen Adressat findet und sich die Schaffhauser Bevölkerung wieder vermehrt ins närrische Getümmel stürzt. Fasnachtskomitee Schaffhausen Gehrenhalde 63, 8231 Hemmental info@fakos-sh.ch, www.fakos-sh.ch veranstaltungen Christbaumverkäufe Diverses GRÜN SCHAFFHAUSEN RHEINHARDSTRASSE 6 GRÜN GRÜN SCHAFFHAUSEN SCHAFFHAUSEN RHEINHARDSTRASSE 6 RHEINHARDSTRASSE 6 Christbaumverkäufe GRÜN SCHAFFHAUSEN (solange RHEINHARDSTRASSE Vorrat) 6 Samstag, (solange Vorrat) 16. Dezember 2017 Christbaumverkäufe (solange Samstag, Magazin Engeweiher: Vorrat) 16. 16. Dezember 2017 2017 GRÜN SCHAFFHAUSEN 8.30 bis 11.30 Uhr RHEINHARDSTRASSE 6 Samstag, Magazin (mit Magazin Verkauf Engeweiher: von Deck- und GRÜN Engeweiher: 16. Dezember 2017 SCHAFFHAUSEN 8.30 Dekorationsästen bis 11.30 GRÜN Uhr SCHAFFHAUSEN 8.30 bis sowie RHEINHARDSTRASSE 11.30 Uhr (mit Brennholz) Verkauf RHEINHARDSTRASSE von Deck- und 6 Magazin (mit Verkauf Engeweiher: von Deck- und Christbaumverkäufe Brennholz, GRÜN SCHAFFHAUSEN 8.30 Dekorationsästen bis 11.30 Uhrsowie Dekora- Brennholz) (solange RHEINHARDSTRASSE Vorrat) 6 (mit Oberhalb Brennholz) Forsthaus Neutal, tions Verkauf und von Deckäste Deck- und Dekorationsästen Verkauf Christbaumverkäufe Herblingen Verkauf Brennholz, direkt direkt (Finnenbahn): ab ab sowie Dekorations und Magazin Magazin Oberhalb Brennholz) Enge Samstag, (solange 9 Oberhalb Enge bis 11.30 beim Forsthaus beim Forsthaus Vorrat) 16. Uhr Engeweiher Engeweiher Dezember Neutal, Neutal, 2017 Christbaumverkäufe Herblingen Brennholz (ab Verkauf Forsthaus direkt Deckäste Herblingen ausgeschildert) ab ab Magazin Verkauf Enge bis 11.30 beim direkt (Finnenbahn): 16. 26.09.2020 Uhr Engeweiher ab Magazin (solange Oberhalb Samstag, 9 28. Januar 2023 2017 (ab Blockhütte Enge bis 11.30Forsthaus Vorrat) Forsthaus beim 16. UhrDezember Neutal, bis Bargen: Engeweiher2017 Herblingen Verkauf Uhr 08.30 (ab Verkauf Forsthaus - 11.30 direkt direkt (Finnenbahn): ausgeschildert) Uhr Uhr ab ab Magazin Magazin Samstag, 9 (mit 10 bis Verkauf 14 Uhr 28. von November Deck- und 2020 Blockhütte Enge Enge bis 11.30 beim beim 16. 26.09.2020 Uhr Dekorationsästen (Zufahrt Auskunft ab unter A4 Bargen: Engeweiher Dezember 2017 (ab Blockhütte Uhr Ausfahrt sowie Bargen 8.30 Forsthaus bis 11.30 Bargen: ausgeschildert) Uhr Uhr (mit 10 Bezug Telefon Brennholz) (mit ausgeschildert) 10 bis Verkauf Verkauf 14 052 Uhr von von max. 632 Deck- Deck- 54 1 Ster 04 und und (Zufahrt Samstag, bis 14 Uhr 26.09.2020 ab A4 28. Ausfahrt November sowie Bargen 2020 Blockhütte Brennholz) limitiert Dekorationsästen (Zufahrt Auskunft ab unter A4 Uhr Ausfahrt sowie Bargen Oberhalb Auskunft Bargen: 8.30 bis 052 11.30 Forsthaus unter (mit Telefon Brennholz) ausgeschildert) Verkauf 052 von 632 Uhr 10 bis 14 Uhr 632 Deck- 54 54 04 Neutal, 04 und Dekorationsästen (Zufahrt Auskunft Herblingen Telefon 052 (Finnenbahn): 632 54 04 Auskunft: ab unter A4 Ausfahrt sowie Bargen Telefon Oberhalb Brennholz) ausgeschildert) 9 bis 11.30 Forsthaus Uhr Neutal, Herblingen Tel.-Nr. Oberhalb Auskunft 052 (ab Forsthaus 052 Forsthaus unter 632 54 04 (Finnenbahn): 632 ausgeschildert) 54 Neutal, Telefon 052 632 54 04 04 Herblingen (Finnenbahn): Oberhalb 9 bis bis 11.30 11.30 Forsthaus Uhr Uhr Neutal, (ab Herblingen Blockhütte (ab Forsthaus Forsthaus (Finnenbahn): Bargen: ausgeschildert) 910 bis bis 11.30 14 Uhr Uhr Blockhütte (ab (Zufahrt Blockhütte Forsthaus ab A4 Bargen: Bargen: ausgeschildert) Ausfahrt Bargen 10 ausgeschildert) 10 bis bis 14 14Uhr (Zufahrt Blockhütte (Zufahrt ab ab A4 A4 Bargen: Ausfahrt Ausfahrt Bargen Bargen 10 ausgeschildert) bis 14 Uhr (Zufahrt ab A4 Ausfahrt Bargen ausgeschildert) SAPHIR Ankauf von Goldschmuck, Münzen, Vreneli, Altgold, Zahngold, Luxusuhren, Besteck, Silber, Zinn Obergasse 29, 8400 Winterthur Tel. 052 203 09 78 shop@altingold.ch www.altingold.ch seit 22 Jahren Wir renovieren Ihre Fensterläden aus Aluminium und Holz (egal welcher Zustand).Wir holen sie bei Ihnen ab, reparieren und streichen sie und bringen sie wieder zurück. 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Uhrmacher und Goldschmied Das Angebot von Saphir beinhaltet aber weit mehr, als «nur» den An- und Verkauf von Gold. Dank eines eigenen Goldschmiedes und Uhrmachers bietet das motivierte Team kleine und grosse Reparaturen, Uhrenrevisionen und exklusive Schmuckstücke an – fachkundige Beratung inklusive. «Wir ermuntern unsere Kundschaft gerne, ungeniert immer wieder bei uns vorbeizukommen und bieten uns als Anlaufstelle an», so der Geschäftsführer. Weitere Dienstleistungen wie das Stechen von Ohrlöchern, Schmuckreinigung, Batteriewechsel, SchätzungenoderGravurenrundendasAngebot des Fachbetriebs ab. «Wie für deine Familie» Das «Saphir»-Team ist äusserst freundlich und zuvorkommend und berät seine Kund:innen gerne bei einer Tasse Kaffee nach dem Motto «Wie für deine Familie». an Saphir Uhren und Schmuck Obergasse 29 8400 Winterthur Telefon 052 203 09 78 Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 9 bis 18.30 Uhr Donnerstag: 9 bis 20 Uhr Samstag: 9 bis 17 Uhr Facebook: Altingold Instagram: #altingold_saphir www.altingold.ch Bock | Dienstag, 24. Januar 2023 Möchten Sie zu einem gut funktionierenden Gemeinwesen beitragen und einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft leisten? 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Bock | Dienstag, 24. Januar 2023 Faire Voraussetzungen für alle Energieanbietende Das Stromversorgungsgesetz regelt unter anderem den Wettbewerb auf dem Elektrizitätsmarkt. Zwei ehemalige Mitarbeitende des Elektrizitätswerks Schaffhausen sollen für ein Werbeanschreiben Adressdaten missbraucht haben. Die auf gestern angesetzten Verhandlungen im Kantonsgericht Schaffhausen wurden kurzfristig abgesagt. ELEKTRIZITÄTSMARKT SCHAFFHAUSEN Gabriella Coronelli Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS) agiert im Bereich des Stromverkaufs an Kleinverbrauchende in einem Monopolbereich. Doch nebst der Lieferung von Elektrizität aus der Steckdose bot es auch andere Dienstleistungen an und war somit in diesen Bereichen mit anderen lokalen Anbietenden in einem freien Markt tätig. Beispielsweise wirkte das EKS mit anderen Gewerbebetrieben im Gebiet der Solaranlagen mit und war somit auch in einem Nicht-Monopolbereich tätig. Monopol und Nicht-Monopol-Bereiche müssen jedoch gemäss Kartellgesetz (KG) und Stromversorgungsgesetz (StromVG) strikt voneinander getrennt werden. 2016 soll das EKS Werbeunterlagen für den Zubau von Photovoltaik-Anlagen an Adressen aus dem Monopolbereich versendet haben. Ein solches Werbemittel landete ungünstigerweise auch beim ehemaligen Direktor von suissetec: dem Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband. Der Verband erstattete daraufhin beim Bundesamt für Energie (BFE) Anzeige gegen das EKS. Im Juni 2019 war einer Medienmitteilung der suissetec zu entnehmen, dass zwei Mitarbeitende des EKS wegen missbräuchlicher Verwendung von Adressen verurteilt worden sind. Generell wurde medial viel über diesen Vorfall berichtet. Gestern hätten im Kantonsgericht Schaffhausen erneut Verhandlungen stattfinden sollen. Aufgrund eines Krankheitsfalles mussten sie jedoch kurzfristig abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der Ex-Direktor ist ein Schaffhauser Suissetec gibt auf Anfrage des «Bocks» an, dass das EKS die Photovoltaik-Werbung für die Randenhütte an die Heimadresse des ehemaligen suissetec Direktors versendet habe. Der Verband bestätigt: «Diese Verbindung war einzig unter Verwendung der Adressdaten aus dem Monopolbereich des EKS möglich. Damit konnte die unzulässige Zweckentfremdung belegt und zur Anzeige gebracht werden». Bei suissetec, die sich nach eigenen Angaben für einen fairen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen zwischen Gewerbe und staatsnahen Betrieben einsetzt, sei die aus der Anzeige resultierende Verurteilung durch das BFE mit Genugtuung zur Kenntnis genommen worden. Ein gesunder Wettbewerb sei für suissetec durch diesen Rechtsverstoss untergraben worden. «Alle anderen erleiden einen Nachteil. Denn das lokale Gewerbe muss Adressdaten einkaufen, kann keine Quersubventionierung vornehmen und hat auch nicht eine ‹Risikogarantie› wie staatsnahe Betriebe. Wenn sich also das EKS nicht an die Gesetze hält, dann hat es einen Wettbewerbsvorteil – und die KMUs haben das Nachsehen.» Suissetec fordert Konsequenzen Nach Angaben von suissetec seien die beiden Mitarbeitenden 2019 verurteilt und mit Bussen belegt worden. Weil die Beschuldigten die gerichtliche Beurteilung der Strafverfügung verlangt haben, wäre es gestern zur Strafverhandlung gekommen. «Eigentlich müsste es auch politische Konsequenzen für den CEO und die Verwaltungsräte des EKS haben», betonen die suissetec-Verantwortlichen und fügen an: Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS) soll 2016 rechtswidrig Werbeunterlagen an Adressen aus dem Monopol-Bereich versendet haben. Ein solches Werbemittel landete ungünstigerweise auch beim Ex-Direktor des Gebäudetechnikverbandes. Bild: Gabriella Coronelli «Suissetec hat in diesem Fall keine Parteistellung, blickt aber gespannt einem rechtskräftigen Urteil entgegen. Die betroffenen Mitarbeitenden haben mutwillig und missbräuchlich gehandelt und sich damit strafbar gemacht». Weiter ist suissetec der Auffassung, dass der Fall nicht nur regionale Anbietende benachteiligt habe. «Auch die Schaffhauser Steuerzahlenden und Strombeziehenden tragen die Konsequenzen dieses Rechtsverstosses. Es sind unnötigerweise zehntausende, vermutlich sogar hunderttausende von Franken für das in Auftrag gegebene Gutachten, Anwaltskosten und so weiter aufgewendet worden». Dass es zu einer Verurteilung kam, sei für suissetec indes eine indirekte Bestätigung, dass das vom EKS in Auftrag gegebene Gutachten ein reines Gefälligkeitsgutachten war. EKS nicht betroffen? Das EKS bestätigt auf Nachfrage, dass es als ehemalige Arbeitgeberin der beiden Beschuldigten in diesem Fall kein Mitwirkungsrecht hat. Der «Bock» hat nachgefragt, ob für das EKS dennoch ein Reputationsrisiko bestehe. Die Verantwortlichen verneinten mit der Begründung, dass das EKS nicht Verfahrenspartei sei. Die Frage, ob das EKS aufgrund dieses Vorfalls interne Prozesse geändert habe, beantwortet die EKS dahingehend, dass ihr Compliance-System ständig aktualisiert werde, um mögliche Gesetzesverstösse frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. In einer schriftlichen Stellungnahme teilt das EKS ferner mit, dass das BFE Vorwürfe gegen weitere Personen ebenfalls detailliert geprüft habe: «Anhaltspunkte für Verstösse gegen einschlägige Rechtsvorschriften wurden indes vom BFE nicht festgestellt.» Weiter gibt das EKS an, dass die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) die gleichen Fragen ebenfalls untersucht habe. Nach einlässlichen Ermittlungen sei sie zum Ergebnis gekommen, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen gekommen ist. «Die WEKO hat deshalb folgerichtig das Verfahren ohne Folgen eingestellt. Wir gehen davon aus, dass das kantonale Gericht im vorliegenden kantonalen Verfahren zum gleichen Ergebnis kommen wird wie die WEKO», erklärte das EKS. In welchen Fällen müssen sich Mitarbeitende vor Gericht verantworten? Natürliche Personen Als Täterschaft Das Bundesamt für Energie hat 2019 zwei ehemalige EKS-Mitarbeitende verurteilt und mit Bussen belegt. Gestern hätte am Kantonsgericht Schaffhausen erneut eine Verhandlung stattfinden sollen. Aufgrund eines Krankheitsfalles wurde der Termin jedoch kurzfristig abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Verfahrenspartei ist im vorliegenden Fall nicht das EKS, sondern die beiden ehemaligen Mitarbeitenden als Privatpersonen. Dies, obschon seit 2003 auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden können. Bild: pexels.com Seit 2003 im Strafgesetzbuch Im Allgemeinen soll der Brand des Chemielagers in der Schweizerhalle 1986 als Auslöser der Diskussion um eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen in der Schweiz gewesen sein. 1991 legte dann das Bundesamt für Justiz einen Vorentwurf für die Strafbarkeit von Unternehmen vor. Doch aufgrund von Widerständen von Wirtschaftsverbänden gab der Bundesrat die Einführung nach dem Vernehmlassungsverfahren auf. Vor 20 Jahren wurde dann mit Artikel 102 die Unternehmenshaftung schlussendlich doch in das Strafgesetzbuch (StGB) integriert. Vor dieser Zeit herrschte das Prinzip der ausschliesslichen Strafbarkeit natürlicher Personen. Wann haften natürliche Personen? Doch trotz der Aufnahme der Unternehmenshaftung in das StGB kann das Unternehmensstrafrecht in der Schweiz als zurückhaltend bezeichnet werden. Denn Unternehmen haften hierzulande subsidiär. Das heisst, dass ein Unternehmen nur dann haftbar gemacht wird, wenn natürliche Personen nicht als Beschuldigte beziehungsweise Täterschaft identifiziert werden können. Wörtlich kann dem ersten Absatz des betroffenen Gesetzesartikels Folgendes entnommen werden: «Wird in einem Unternehmen in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks ein Verbrechen oder Vergehen begangen und kann diese Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden, so wird das Verbrechen oder Vergehen dem Unternehmen zugerechnet. In diesem Fall wird das Unternehmen mit Busse bis zu fünf Millionen Franken bestraft.» (gco.) Gesellschaft Bock-SPLITTER Anzeige Richard Altorfer Kari, warnend: «Leute, die immer in derselben ‹Blase› leben, drohen am Ende darin zu ersticken.» (Gilt für alle Blasen!) 2022 vorbei, 2023 schon gute drei Wochen alt. Die Jahre vergehen, neue kommen. So wie unsere Illusionen: Sie kommen und sie gehen vorbei. Oder wie Gölä singt: «Wo’ni no chli bi gsi – U’ni no Tröim ha gha.» Die Jahre fliegen, die Träume bleiben, bis man realisiert, dass alles anders geworden ist. «S’git keni Indianer meh – si ritte nümme dür d’Prärie – si säge, die Zyte die si verbi – u überhoupt isch’s nümme so wi’s mau isch gsi.» (Noch immer am schönsten gesungen mit der Jodlerin Kathrin Burch; herzerwärmend kitschig für die einen, anrührend weise für die anderen, alltäglich melancholisch für die Dritten.) Alte weisse Cis-Männer (Cis für heterosexuell) gelten als sexistisch, rassistisch, prinzipiell unbeliebt und an allem Schuld. Diese älteren weissen Männer sehen das naturgemäss anders. Gar gegenteilig, schliesslich sind sie zahlenmässig massiv im Nachteil. Warum? Nur 50 Prozent der Menschen sind Männer, über 90 Prozent sind hetero, rund 20 Prozent über 65 und etwa 80 Prozent sind Schweizer. Macht summa summarum: sieben bis acht Prozent. Betrachten Sie die Sache mal so: Die alten weissen einheimischen Cis-Männer sind eine verschwindend kleine Minderheit. Chancenlos gegen siebenmal mehr Frauen, viermal mehr Ausländer, dreimal mehr Junge und fast gleich viele Transmenschen. Eine Demo von alten weissen Cis-Männern gegen Diskriminierung wäre lächerlich klein. Gelesen: Deutschland hat mehr Generäle als fahrende Panzer. Sie galt einst als die schönste Frau der Welt: Die Lollo, Gina Lollobrigida, geboren 1927. Zumindest gehörte sie neben Claudia Cardinale (85), Sophia Loren (bald 89) und Brigitte Bardot (ebenfalls bald 89) zu den schönsten Frauen der Sechziger- und Siebzigerjahre. Es ist zum Heulen: Sogar Schönheit vergeht. Ist bestimmt richtig, notwendig und gerecht. Aber trotzdem himmeltraurig. Lollo wurde 95. Man mag es ihr gönnen. Aber noch mehr gönnte man ihr und den anderen Schönheiten – und uns, die wir für sie schwärmen durften –, sie wären makellos, faltenlos und ungebeugt geblieben. Dass Menschen vergänglich sind, ist das eine; man hat’s akzeptiert. Aber dass weibliche Schönheit vergeht… Könnten nicht wenigstens die paar Schönsten unter den Schönen atemberaubend schön von dieser Welt gehen? Prinz Harrys Buch Quelle für Witze, Kopfschütteln, Mitleid (mit William und Charles), Häme und Unverständnis. Ein Journalist hat ausgerechnet, wieviel Prinz Harry mit seiner Schreiberei verdient. Umgerechnet auf eine Buchseite: 48 000 Schweizer Franken. Zur Illustration: angenommen, eine Buchseite enthalte 4000 Anschläge, dann wären die «Splitter», die Sie gerade lesen, nach harryschen Verhältnissen, glatte 35 000 Franken wert. Der kluge Spruch am Ende: Mangel fördert die Innovation. IHR TOYOTA & LEXUS SPEZIALIST Beringen-Enge • 052 630 10 10 • engebrunnen.ch 5

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