10 gewerbe apotheken Bock | Dienstag, 4. Juni 2024 Beratung, Begleitung, Behandlung – neue Aufgaben für die Apotheken Gesundheit, Krankheit, Wohlbefinden – die Apothekenteams beraten, behandeln und begleiten ihre Kundschaft kompetent und schnell. Dazu ist kein Termin und nicht zwingend ein Arztrezept nötig. Bei allen Fragen rund um die Gesundheit sind Apotheken eine der ersten Anlaufstellen. PR SCHAFFHAUSEN Claudia Philippek, Volksapotheke Schaffhausen Wer heute eine Apotheke betritt, findet oft keine langen Reihen mit Schubladen voller Arzneimittelpackungen mehr vor. Vielleicht ist diese äusserliche Veränderung der Apothekenräumlichkeiten das deutlichste Zeichen für den Wandel des Apotheker-Berufsbildes. Die Arzneimittellogistik übernehmen heute zu guten Teilen Informatiksysteme. Die Schubladen werden durch Kommissionier-Roboter ersetzt. Im Hintergrund erledigen sie zuverlässig die Ein- und Auslagerung von Medikamenten und sorgen dafür, dass sie den Apothekenmitarbeitern zur rechten Zeit zur Hand sind. Für Gesundheit und Wohlbefinden APOTHEKE BLINGERMARKT APOTHEKE HERBLINGERMARKT Stüdliackerstrasse 10 8207 Schaffhausen Telefon 052 640 20 20 kerstrasse 10, 8207 Schaffhausen Telefon +41 (0)52 640 20 20 TAUBEN APOTHEKE DROGERIE Oberstadt 8 8200 Schaffhausen Telefon 052 624 66 66 Herblinger_Tauben_Inserat_Schaffhauser_Bock_54x120mm_2024_05_28.indd 28.05.24 15:45 2 Die Apotheke, wo Medikamente noch selber hergestellt werden. FORMULA LABOR.CH Vorstadt 50, 8200 Schaffhausen apotheke-roter-ochsen.ch APOTHEKE ROTER OCHSEN AG Wir suchen dich! Die Apotheke als erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen Apotheker:innen konzentrieren sich heute verstärkt auf die Beratung und Betreuung von Patienten. Die Basis dafür legte 2018 die Revision des nationalen Heilmittel- sowie des Medizinalberufegesetzes. Die Rolle der Apothekerschaft in der medizinischen Grundversorgung wurde gestärkt. Im Gesetz wurde festgehalten, dass Apotheker:innen die häufigsten Krankheiten in eigener Verantwortung diagnostizieren und behandeln können, bestimmte rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen und Impfungen durchführen. Diese neuen Kompetenzen machen viel Sinn: Hausarztpraxen und Notaufnahmen der Spitäler sind überfüllt, sie arbeiten mit immer weniger Personal und unter steigendem Kostendruck. Die Apotheke als erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen ist dank der guten geographischen Verfügbarkeit und der kundenfreundlichen Öffnungszeiten fast ganztägig und ohne Terminabsprache zugänglich, der Apotheker als Arzneimittelfachmann und Heilberufler ist bestens ausgebildet. So kann unter anderem ein unkomplizierter Blaseninfekt, eine Augenentzündung, ein Hautekzem oder ein Brennen im Magen nach festgelegten Beratungsschemen diagnostiziert und durch Abgabe eines passenden Medikamentes behandelt werden. Die Förderung der Therapietreue ist eine weitere wichtige Aufgabe der Apothekenmitarbeiter. Wird das Medikament regelmässig eingenommen und der Einnahmeplan eingehalten? Eine individuelle Begleitung mit dem Start einer neuen Therapie und über die ganze Dauer verbessert die Therapietreue der Patienten. Das ist ein nicht zu unterschätzender Kosteneinsparungsfaktor. Die teuersten Medikamente sind die, die nicht angewendet werden! Apotheker:innen können und dürfen aber noch viel mehr. Gerade im Bereich der Prävention – insbesondere beim Impfen – stehen in der Apotheke zahlreiche medizinische Dienstleistungen zur Verfügung. Ausbildung, regelmässige Nachschulungen und entsprechende Behandlungsräume sind heute in fast jeder Apotheke vorhanden. In Schaffhausen dürfen deshalb seit Mitte 2023 alle empfohlenen Impfungen des Schweizerischen Impfplans für erwachsene Personen in Apotheken angeboten werden. Bluttests zur Überprüfung von Cholesterin- und Blutzuckerwerten ermöglichen eine Therapiekontrolle ohne ärztlichen Termin, interessierte Personengruppen wie Veganer oder Sportler können Blutwertbestimmungen durchführen lassen um Nährstoffmängel zu erkennen. Dass viele Gesundheitsanliegen einfach und bequem direkt in der Apotheke besprochen und gelöst werden können, ist in Amavita Apotheke Vorstadt Vorstadt 30/32 8200 Schaffhausen der Schweizer Bevölkerung noch zu wenig bekannt. Deshalb startete der Schweizerische Apothekenverband pharmaSuisse eine nationale Kampagne dazu: «Konsultation in der Apotheke – wir machens möglich». Herausforderungen für die Apotheken Das Schweizer Gesundheitssystem steht vor grossen Herausforderungen. Internationale Krisen, die Alterung der Bevölkerung, steigende Gesundheitskosten und Fachkräftemangel sind wichtige Gründe dafür. Auch die Apotheken als Teil des Versorgungssystems sind betroffen. Jedoch wird die Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» zur vermeintlichen Lösung der Probleme von Apothekerseite abgelehnt. Deren Annahme würde den Einstieg in eine Zweiklassenmedizin bedeuten und durch Druck auf die Lohnkosten die Mitarbeitersituation in Apotheken weiter verschärfen. Versorgungsengpässe mit Medikamenten der Grundversorgung haben nach der Covid-19-Pandemie massiv zugenommen. Sowohl in den öffentlichen als auch in den Spitalapotheken führt dies zu grossen logistischen und sicherheitsrelevanten Problemen. Auch ein zu starker Druck auf die Medikamentenpreise gefährdet die Versorgungssicherheit. Da es in der Schweiz keine gesetzliche und klare Definition für «lebensnotwendige Medikamentenwirkstoffe» gibt, stellen pharmazeutische Unternehmen die Herstellung bestimmter preisgünstiger Medikamente aufgrund von mangelnder Rentabilität ein. Oft hilft dann nur noch der Import aus dem Ausland. In Schaffhauser Apotheken sind Impfungen für Erwachsene seit Mitte 2023 auch möglich. Entdecken Sie die Amavita Apotheke Vorstadt, mitten im Herzen der Stadt Schaffhausen. Ihre Gesundheit und Schönheit stehen im Mittelpunkt! Gerne bieten wir Ihnen auch die passenden Dienstleistungen wie Impfungen, Taping, Ohrcheck und hygienisches Ohrloch stechen an. Das Team der Amavita Apotheke Vorstadt freut sich auf Ihren Besuch! Die Mitarbeitenden der Apotheken weisen viel Fachkompetenz auf. Symbolbilder: Ronny Bien Für die Apotheker:innen ist die Suche nach oft teureren Alternativmedikamenten mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie kostet viel Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen, die sinnvoller und effektiver genutzt werden sollte. Die Apothekenteams sehen sich als erste Ansprechperson mit zahlreichen verunsicherten Patienten konfrontiert, denn es fehlen auch sehr geläufige Medikamente wie Schmerzmittel, Antibiotika und Medikamente für Kinder. Neben der Suche nach einer sinnvollen Alternative müssen auch die Betroffenen beruhigt und überzeugt werden. Das Problem der Versorgungsengpässe bei Medikamenten ist mittlerweile ein weltweites Thema, das uns noch lange beschäftigen wird. Deshalb unterstützt der Berufsverband der Schweizerischen Apothekerschaft gemeinsam mit anderen Partnern aus dem Gesundheitsbereich die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Sie sieht die Schaffung einer Bundeskompetenz vor (bisher gibt es 26 kantonale Zuständigkeiten), will den Standort Schweiz stärken (Forschung, Entwicklung, Produktion und Lagerhaltung) sowie zuverlässige Lieferketten aus dem Ausland sicherstellen. Grosse Probleme bereitet auch der Fachkräftemangel in öffentlichen Apotheken, insbesondere der Mangel an Apotheker:innen in angestellter sowie in leitender Position. Durchschnittlich beschäftigt jede öffentliche Apotheke 12 Personen (davon 4 Apotheker:innen). Steigende Lohnkosten, viele ausscheidende pensionierte Apotheker sowie der Trend zur Teilzeitarbeit sind jedoch deutlich spürbar. Die Apothekenteams kompensieren dies durch gesteigerte Effizienz. Dies ist aber langfristig nicht nachhaltig. Damit sich der Fachkräftemangel nicht weiter zuspitzt, ist es wichtig, dass die Ausbildungsplätze in der Schweiz gesichert werden, Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Berufs und zur Förderung von Aus- und Weiterbildungen getroffen werden sowie die Anerkennung ausländischer Diplome weiter vereinfacht wird. Einen Schritt in die richtige Richtung wurde 2022 mit der Anpassung des Berufsbildes der Fachfrau Apotheke (früher: Pharma-Assistentin) getan. Neben den klassischen Tätigkeiten wie der Arzneimittelabgabe und -beratung werden Fachkräfte in Apotheken vermehrt in die klinische Pharmazie eingebunden und übernehmen Verantwortung in der Medikationsversorgung von Patienten.
Bock | Dienstag, 4. Juni 2024 11 abstimmungen Am Sonntag wählt Schaffhausen Am kommenden Sonntag, 9. Juni, ist für Herr und Frau Schweizer wieder Urnengang angesagt. Nebst vier nationalen Abstimmungen wird im Kanton Schaffhausen über die Solarinitiative sowie in der Stadt Schaffhausen über zwei weitere Vorlagen befunden. Der «Bock» listet alle sieben Abstimmungsthemen im Überblick auf. Kostenbremse-Initiative Entlastung der Prämien ABSTIMMUNGEN SCHWEIZ In der Schweiz soll eine Kostenbremse für die Krankenversicherung eingeführt werden, sodass die Kosten nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne. Jede Person muss eine Grundversicherung abschliessen und dafür eine Prämie zahlen, die einen Teil der medizinischen Kosten abdeckt. Die Preise für medizinische Leistungen werden von Krankenkassen und Leistungserbringern festgelegt und müssen von den Behörden genehmigt werden. Seit der Einführung der Krankenversicherung sind die Gesundheitskosten und Prämien stark gestiegen, unter anderem wegen neuer Behandlungsmöglichkeiten. Eine Volksinitiative fordert nun die Einführung einer Kostenbremse, über die abgestimmt wird. Der Bundesrat und das Parlament haben einen Gegenvorschlag erarbeitet. Wird die Initiative angenommen, sorgt der Bund dafür, dass die Kosten der Grundversicherung nicht mehr als 20 Prozent stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne. Falls dieser Unterschied überschritten wird, müssen Bund und Kantone Massnahmen ergreifen. Der Gegenvorschlag Das Sparschwein braucht wieder Nährstoff. Bild: pixabay sieht vor, dass der Bundesrat ein maximales Wachstum der Gesundheitskosten festlegt, unter Einbezug der Meinungen von Kantonen, Leistungserbringern und Versicherungen. Jeder Kanton erhält ein eigenes Kostenziel, das auf mehrere Blöcke aufgeteilt wird. Wird ein Kostenziel überschritten, prüfen Bundesrat oder Kantonsregierung notwendige Massnahmen. Erfolgt eine Ablehnung, unterliegt der Gegenvorschlag dem fakultativen Referendum. Werden innerhalb von 100 Tagen 50 000 Unterschriften gesammelt, wird darüber abgestimmt. Sonst tritt der Gegenvorschlag in Kraft. (rob.) ABSTIMMUNGEN SCHWEIZ In der Schweiz sollen alle Versicherten maximal zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Seit 1996 übernimmt die Krankenkasse die Gesundheitskosten, eine Krankenversicherung ist Pflicht. Die Versicherten zahlen Prämien, die stetig steigen, um die Gesundheitskosten zu decken. Wer sich die Prämien kaum leisten kann, kann Prämienverbilligungen beantragen. Deren Höhe und Verfügbarkeit variieren je nach Kanton. Die Finanzierung der Verbilligungen wird zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt, wobei der Bund die Anpassung an die Gesundheitskosten vornimmt und die Kantone den Umfang selbst bestimmen können. Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die fordert, dass niemand mehr als zehn Prozent seines verfügbaren Einkommens für Prämien zahlen muss. Wird die Initiative angenommen, legt das Parlament fest, wie das verfügbare Einkommen berechnet wird. Liegt die Prämie über der Zehn-Prozent-Grenze, übernimmt eine Prämienverbilligung den Rest. Bund und Kantone müssten die Verbilligungen deutlich erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Kosten trägt. Die zusätzlichen jährlichen Kosten werden auf 3,5 bis 5 Milliarden Franken geschätzt. Der Bundesrat und das Parlament haben einen Gegenvorschlag erarbeitet: Steigen die Gesundheitskosten, erhöht der Bund automatisch die Prämienverbilligungen. Auch die Kantone sollen ihre Beiträge automatisch anpassen. Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten, abhängig von den kantonalen Kosten der Grundversicherung. Die Kantone müssen jährlich mindestens 360 Millionen Franken mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Die Kantone legen fest, wie hoch die Prämie im Vergleich zum verfügbaren Einkommen maximal sein darf. Diese Regelung kann kantonal variieren. Einige Kantone erfüllen bereits Teile des Gegenvorschlags. Die Kosten des Gegenvorschlags tragen die Kantone, für den Bund entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wird die Initiative abgelehnt, tritt der Gegenvorschlag in Kraft, es sei denn, es wird ein Referendum ergriffen. (rob.) Stromversorgungsgesetz ABSTIMMUNGEN SCHWEIZ körperliche unversehrtheit ABSTIMMUNGEN SCHWEIZ In der Schweiz soll mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden. Neue Regelungen und Unterstützungsmassnahmen sollen dies fördern. Im Winter importiert die Schweiz oft Strom aus dem Ausland, was manchmal wegen Krisen im Ausland nicht möglich ist. Das Parlament möchte daher die inländische Stromproduktion durch erneuerbare Energien fördern und hat das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» beschlossen. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun darüber abgestimmt wird. Wird die Vorlage angenommen, bringt das mehrere Änderungen: Wer Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade installiert, erhält weiterhin finanzielle Unterstützung. Für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, gibt es schweizweit einheitliche Mindestpreise. Innerhalb eines Quartiers kann neu mit selbst produziertem Solarstrom gehandelt werden. Generell dürfen in besonders schützenswerten Gebieten, wie Biotopen, keine Stromproduktionsanlagen gebaut Zahlbarer Strom für alle in der Schweiz Bild:pixabay werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Gebiete, die besonders geeignet sind. Windkraft- und Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse werden von nationalem Interesse und profitieren von vereinfachten Planungsbedingungen, solange sie nicht in schützenswerten Gebieten geplant sind. Einige Wasserkraftwerke sollen neu- oder ausgebaut werden. Beim Bau müssen Biodiversität und Landschaft gefördert werden, und grosse Wasserkraftwerke müssen im Winter Wasser für die Stromproduktion aufsparen. Zusätzlich werden Energieeffizienz und Innovation gefördert. (rob.) Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person sollen nur mit ihrer Zustimmung erfolgen dürfen. Erteilt eine Person keine Zustimmung, darf sie keine Nachteile erfahren oder bestraft werden. In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat. Dieses Recht darf nur im Rahmen des Gesetzes eingeschränkt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder die Grundrechte einer anderen Person gefährdet sind. Beispiele dafür sind polizeiliche Durchsuchungen oder Festnahmen von Verdächtigen. Während der Corona-Pandemie galten einige Einschränkungen nur für ungeimpfte Personen, wie etwa der Zutritt zu Restaurants. Ein Teil der Bevölkerung betrachtet dies als Einschränkung ihres Rechtes auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Eine Volksinitiative wurde eingereicht, die fordert, dass dieses Recht in der Bundesverfassung genauer festgelegt wird. Deshalb wird darüber abgestimmt. Keine Spritze ohne Zustimmung. Bild: rob. Falls die Volksinitiative angenommen wird, muss jede Person einem Eingriff in ihre körperliche und geistige Unversehrtheit zustimmen. Verweigert eine Person einen solchen Eingriff, darf sie weder gesellschaftlich noch beruflich benachteiligt oder bestraft werden. Dies bedeutet, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit stärker geschützt wird und Eingriffe ohne Zustimmung nicht erlaubt sind. (rob.) Solarinitiative Schulhaussanierung II Abschaffung Bürgerrat ABSTIMMUNGEN KANTON SCHAFFHAUSEN Bei der Solarinitiative, welche von den Jungen Grünen Schaffhausen initiiert worden ist, soll die Energieproduktion begünstigt werden, indem auf geeigneten Dächern Solaranlagen installiert werden müssen, um eine attraktive Einspeisevergütung zu gewährleisten. Laut Initiativtext, welcher auch von SP, GLP, Grünen sowie den Organisationen WWF und Pro Natura unterstützt wird, soll eine Frist von zwölf Jahren für bestehende Bauten gelten, um diese umzurüsten. Zudem sollen keine Bewilligungen für Neubauten und Sanierungen mehr erteilt werden, wenn keine Solaranlagen vorgesehen sind. Die Mehrheit des Kantonsrats hingegen empfiehlt diese Initiative nicht und lehnt sie ab. Dabei sei ein Installationszwang ein zu starker Eingriff in die Eigentumsgarantie, begründen die Gegner der Solarinitiative. Dem widersprechen allerdings die Initianten. Um die Klimaziele zu erreichen, müssten die Schrauben angezogen werden, sagen die Befürworter. Während das Nein-Lager befürchtet, dass die Strompreise verteuert würden, was wiederum auf die Bevölkerung abgewälzt werde, dementieren das die Initianten. Das neue Gesetz soll eine nachhaltige Planungssicherheit schaffen und zur lokalen, sicheren und günstigen Stromversorgung beitragen. So soll der Strom in der Regel bis zu 20 Prozent günstiger sein als das Standardstromprodukt. (rob.) ABSTIMMUNGEN STADT SCHAFFHAUSEN Nachdem die Schaffhauser Stimmbevölkerung am 3. März für die Sanierung der Steigschule abgestimmt hat, doppelt der Stadtrat gleich nach. Im Fokus bei den Wahlen vom kommenden Sonntag steht das Emmersbergschulhaus, welches ebenfalls aufgerüstet werden soll. Die Komplettsanierung beinhaltet den Ausbau des Dachgeschosses für neue Klassen- und Fachräume und eine Aufwertung des 1894 erbauten Schulhauses. Künftig soll das Schulgebäude Platz für 17 Schulklassen haben. 10 Millionen Franken soll dieses Vorhaben kosten. Das städtische Parlament hat den Segen bereits einstimmig gegeben, nun soll auch das Volk diesem Vorhaben grünes Licht geben. (rob.) Das Emmersbergschulhaus soll für 10 Millionen Franken saniert werden.Bild: zVg. ABSTIMMUNGEN STADT SCHAFFHAUSEN Die Einbürgerung sei ein wichtiger Schritt zur Integration von Menschen mit ausländischer Herkunft, da sie die Teilnahme am demokratischen Prozess und das Zugehörigkeitsgefühl fördere, so der Stadtrat. Um das Einbürgerungsverfahren beschleunigen zu können und zu vereinfachen, empfiehlt der Stadtrat die Abschaffung des Bürgerrats, um den gesamten bürokratischen Apparat zu reduzieren, was schliesslich Ressourcen einsparen soll. Weiter habe der Bürgerrat nur noch wenig Ermessensspielraum und bestätige lediglich noch die eingehenden Anträge. Durch die Abschaffung des Bürgerrats könne das Verfahren um mehrere Monate verkürzt werden. Erfahrungswerte weist der Stadtrat bereits vor, indem er Einbürgerungsgesuche im vereinfachten Verfahren bereits jetzt schon durchführt. Dabei traut er sich auch zu, ordentliche Einbürgerungen abzuwickeln. In anderen Gemeinden habe sich diese bewährt, spricht sich der Stadtrat für die Änderung des Prozesses aus. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Zuständigkeit klarer geregelt werde und dadurch höhere Transparenz des Verfahrens gewährleistet sei, ist der Stadtrat der Meinung, der durch die direkte Verantwortung Entscheidungen schneller treffen und umsetzen könne. Vorgesehen sei, dass sechs Mitglieder aus dem Grossen Stadtrat jeweils an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen und vor allem in beratender Funktion auftreten. Stimmt die Bevölkerung diesem Antrag zu, soll diese Regelung ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden. (rob.)
Laden...
Laden...