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Bock E-Paper 2024 KW44

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12 Anzeigen Anzeigenannahme: Verlag Bock | Telefon: 052 632 30 30 www.schaffhausen24.ch | Mail: info@bockonline.ch Bock | Dienstag, 29. Oktober 2024 veranstaltungen Diverses Für eine Schweiz, die vorwärtskommt gegen Missbrauch für faire Regeln DIESEN SONNTAG SCHAUSONNTAG VON 11:00 - 17:00 UHR 3.000 m 2 « Von einer guten Verkehrsinfrastruktur profitieren alle. Wenn der Verkehr auf den Hauptachsen fliesst, entlastet dies die Gemeinden und wir vermeiden Ausweichverkehr. Zu dieser wichtigen Vorlage sage ich Ja.» Martin Hübscher, Nationalrat / Landwirt JA 24. Nov. 2024 Sicherung der Nationalstrassen zusammen-vorwaertskommen.ch sgv, Postfach,3001 Bern 2xJA zum am 24. November mehr-wohnraum.ch Mietrecht BUND FÜR MEHR WOHNRAUM NEUE BÄDER & FLIESENWELT INDUSTRIESTR. 11-15 78224 SINGEN Für Sie! schaffhausen24.ch So entwickeln sich die Preise für Wohneigentum Mit dem Newsletter «Eigenheim-Index» immer up to date bleiben www.co-operaid.ch Analyn und Mburu schreiben mit Ihrer Hilfe. PC 80-444-2 Am Mittwoch, 30. Oktober 2024, veröffentlichen wir wieder den Eigenheim-Index mit der aktuellen Preisentwicklung für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in unserem Kanton sowie in den einzelnen Gemeinden. Jetzt auf www.shkb.ch/eigenheim-index den Newsletter abonnieren und die aktuellen Zahlen erhalten.

Bock | Dienstag, 29. Oktober 2024 13 Fit und Schön TREFFPUNKT GESUNDHEIT Prostatakrebs: Fortschritte in Diagnostik & Therapie Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern in der Schweiz. Aufgrund bedeutender Fortschritte während der letzten Jahre in Diagnostik und Therapie bieten sich heute neue Behandlungsansätze. Vier Experten aus den Bereichen Urologie, Onkologie und Radiologie informieren: von Epidemiologie und Vorsorge, über MRI-gestützte Fusionsbiopsie bis hin zu minimal-invasiven, roboterassistierten Operationsverfahren. Dienstag, 19. November 2024, 19.00 Uhr Meetingpoint, Herrenacker 15, Schaffhausen Eintritt frei, anschliessend Apéro mit Möglichkeit zum Gespräch Der Anlass wird moderiert von Stefan Balduzzi. Anmeldung erwünscht: www.spitaeler-sh.ch/prostata oder Telefon 052 741 45 45 Übersetzung in Gebärdensprache Eine gemeinsame Veranstaltung der Krebsliga Schaffhausen und der Spitäler Schaffhausen. Kraft aus der Funktionsstemme PR HALLAU hallaufitness.ch hallaufitness.ch TAG DER OFFENEN TÜR 28 Jahre Krankenkasse anerkannt Sa. 02. November 2024 10–16 Uhr Wettbewerb Mitmachen und gewinnen Sie ein Essen im Restaurant Mühle Wunderklingen im Wert von Fr. 200.– Mittwoch - Samstag: 09:00 - 23:00 Sonntag: 09:00 - 21:00 Telefon 052 681 52 57 www. hallaufitness.ch info@hallaufitness.ch Das Testen und Trainieren an der Funktionsstemme (Beinpresse) bietet Krafttests sowie Stabilisations- und Krafttraining für die unteren Extremitäten in einer geschlossenen kinematischen Kette, nahezu ohne Schwerkraft. Einseitiges Testen identifiziert Unterschiede zwischen links und rechts, was im «Return-to-Sport/Activity»-Prozess für Therapeuten und Patienten wichtig ist. Die Bauart der Funktionsstemme erlaubt Übungen in verschiedenen Positionen, was eine optimale Hüftstreckung fördert. Zudem ermöglicht die Schlittenführung plyometrische Übungen zur Verbesserung der explosiven Kraft. Damit ist die Funktionsstemme ein wertvolles Hilfsmittel für Kraftaufbau, Stabilität und Koordination, besonders für Sportler nach Verletzungen. Sie minimiert Verletzungsrisiken und hilft, spezifische Schwächen gezielt zu trainieren. Probieren Sie die «Beinstemme» gleich selbst aus, unter der Aufsicht unseres Teams, das Sie gerne an unserem «Tag der offenen Tür» begrüssen wird.(shb.) Bild: zVg. Widerspruchslösung - es geht um Sie! Organentnahme – bald staatliche Freigiebigkeit Publireportage Wer keine Organentnahme nach dem Tod will, braucht bald eine formale Widerspruchserklärung. Höchste Zeit, die Bevölkerung über den Systemwechsel und dessen belastende Tragweite aufzuklären. Im Mai 2022 hat das Stimmvolk die Einführung der Widerspruchslösung beschlossen. Sie erlaubt künftig vorbehältlich eines Widerspruchs die legale Entnahme von Organen, Gewebe und Zellen. Bisher war ohne formelle Organspendenerklärung eine Organentnahme nach dem Tod verboten. Bald jedoch nicht mehr! Denn das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper endet künftig mit dem Todeszeitpunkt. Sobald die Widerspruchslösung in Kraft tritt, gilt nämlich eine gesetzliche Generalzustimmung aller Menschen zur Freigabe ihrer Organe, Gewebe und Zellen. Wer diese staatliche Freigiebigkeit für sich ablehnt, ist neu gezwungen, ihr persönlich zu Lebzeiten zu widersprechen. Der Spiess wird umgekehrt Viele Menschen bejahten bislang eine Organspende nur theoretisch, waren aber nicht bereit oder zu träge, diese Organspendenbereitschaft auch tatsächlich zu erklären und zu registrieren. Die Widerspruchslösung hat sie von dieser leidigen Obliegenheit befreit. Zwar bleibt eine Formvorschrift bestehen – aber nunmehr nur für jene, die eine Organentnahme für sich ablehnen. Das wissen längst nicht alle Betroffenen. Werbung statt Aufklärung Bern ist zweieinhalb Jahre nach der Abstimmung offensichtlich nicht in der Lage, den selbst geforderten Systemwechsel und die gesetzlichen Vorgaben dafür in Kraft zu setzen. Dazu zählt die Bereitstellung eines Digitalen Registers, das nun zwingend an die E-ID gekoppelt werden soll. Diese ist wenig akzeptiert und noch weit von der Umsetzung entfernt. Das bedeutet für alle neu ein zweifacher Registrierungsvorgang. Aber auch eine sachliche Aufklärung der breiten Bevölkerung über den Systemwechsel erfolgt nicht in dem Masse, wie es die schwierige Thematik erforderlich macht. Ein simpler TV-Werbespot für Swisstransplant wird der Aufklärungspflicht des Bundes hinsichtlich Widerspruchslösung jedenfalls nicht gerecht. Künftige Organentnahme – nein oder erdulden? In der Abstimmung vom Mai 2022 mussten die Stimmberechtigten nur für ein JA zur Widerspruchslösung gewonnen werden. Der Informationsauftrag ist, wo es um die praktische Umsetzung geht, vielschichtiger und heikler geworden. Denn diese betrifft alle Menschen in der Schweiz – auch jene, die gar nicht darüber abstimmen konnten. Das sind über 7,4 Millionen Personen ab 16 Jahren, die der lange Arm des Gesetzes für eine Organentnahme nach dem Tod ins Visier genommen hat – unabhängig von Alter, 15’983 Schaffhauserinnen und Schaffhauser waren dagegen Damit diese und alle 50’103 Personen, die am 15. Mai 2022 über die Widerspruchslösung gar nicht abstimmen durften oder nicht zur Urne gegangen sind, künftig nicht das Nachsehen haben. Schweiz Kanton Schaffhausen Gesamtbevölkerung total 8’815’385 100% 85’214 100% Gesamtbevölkerung über 16 Jahre 1) 7’411’214 83.7% 82’002 96.2% Gesamtbevölkerung über 18 Jahre 7’235’693 81.8% 83’608 98.1% Nicht-Stimmberechtigte über 16 Jahre 2) 1’697’441 23.6% 30’375 36.3% Stimmverhalten Stimmberechtigte über 18 Jahre 3) 5’538’252 100% 76.4% 53’233 100% 63.7% Stimmbeteiligung 3) 2’229’714 40.3% 33’505 62.9% Stimmabstinenzler/innen 3‘308’538 59.3% 19’728 37.1% Ungültige Stimmen / leere Stimmzettel 38’319 01.8% 1’986 05.9% Gültige Stimmen 2’191’395 100% 98.2% 31’519 100% 94.1% Ja zur Widerspruchslösung 4) 1’319’276 60.2% 15’581 49.4% Nein zur Widerspruchslösung 4) 872’119 39.8% 15’938 50.6% 1) Betroffene Personen der Widerspruchslösung 2) Betroffene Personen ohne Stimmrecht (Jugendliche und Ausländer/innen) 3) Schweizer/innen 4) Prozentwert auf die gültigen Stimmen bezogen Geschlecht, Herkunft, Ethnie, Religion und Aufenthaltsstatus. Der Systemwechsel hat die Fragestellung von «Organentnahme ja oder nein» erklärungsbedürftig zu «Organentnahme nein oder einfach geduldet» gewandelt. Informationslücken schliessen Viele Sinnes-, Fach- und Sprachbarrieren führen in weiten Kreisen zu Verständnis- und Informationslücken über die Transplantationsmedizin und damit auch über die Widerspruchslösung. Kommt bei Laien eher fehlende Lesekompetenz hinsichtlich schwer verständlicher Gesetzestexte dazu, ist ihre Selbstbestimmungs- und Handlungskompetenz stark praktisch ausgeschaltet. Bei diesem wichtigen Thema darf das nicht sein. Die Widerspruchslösung bedingt eine anhaltende, sachliche und vor allem ausgewogene Aufklärung nicht nur über Inhalte, sondern vor allem auch auf Augenhöhe und mit Respekt – Respekt gegenüber allen Menschen, die anders denken oder einen anderen kulturellgesellschaftlichen Hintergrund und so allenfalls auch Schwierigkeiten mit unseren Landessprachen haben oder die bis anhin das Thema Organentnahme folgenlos für sich verdrängen konnten. Dazu hat jede Person das Recht. Sie müssen jetzt aber fairerweise um ihr ‘umgekehrtes Selbstbestimmungsrecht’ wissen. Die IG-OS hat sich den Leistungsauftrag gegeben, die ganze betroffene Bevölkerung schon vor dem Inkrafttreten in insgesamt 12 Sprachen über die Widerspruchslösung und deren Tragweite aufzuklären und sie so zu befähigen, rechtzeitig und selbstbestimmt einen Entscheid für sich persönlich zu fällen und – bei einer Ablehnung der Organentnahme – einen rechtsgenügend dokumentierten Widerspruch mit nachhaltigen Hilfsmitteln erklären zu können. Widerspruchslösung - es geht um Sie! Mit DODO besser informiert: Die IG-OS Die Interessengemeinschaft Organentnahme – nur selbstbestimmt (IG-OS) ist ein politisch und konfessionell neutraler, wirtschaftlich und behördlich unabhängiger Verein nach Schweizer Recht. Die IG-OS ist nicht gegen die postmortale Organentnahme, hält jedoch das allgemeine Grundrecht der Selbstbestimmung über den eigenen Körper bis über den Tod hinaus hoch. Dieses ist dem Systemwechsel geopfert und durch eine Art Notrecht des Einzelnen behelfsmässig ersetzt worden. Das ist die konkrete Folge der Abstimmung und muss rechtzeitig vor Inkrafttreten erklärt werden. Postfach 421, 9500 Wil, info@ig-os.ch Deklaration gegen die Organentnahme nach meinem Tod · Déclaration d’opposition au don d’organes aprés ma mort Dichiarazione di opposizione alla donazione di organi dopo la mia morte · Declaration of organ donation objection after my death PR 1-Z_Schaffhauser Bock_286x205_(SG N18).indd 1 28.10.24 10:00

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