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Bock E-Paper 2025_KW45

Und derfeiert

Und derfeiert mitwahlweise mitMOTORVERSTELLUNGBoxspringbett, Bezug StoffChenille Toni moos, best. ausKopfteil mit Rautensteppung,Unterbau: Taschenfederkern,modern, glatt, Holzfüßeschwarz, Obermatratzen:5-Zonen-TaschenfederkernMS238 H2/H3, Topper: Kaltschaum,13 cm, Liegeflächeca. 180x200 cm. 11350316012399.-Vollservice-Preis*CHFProfitieren Sievom historischstarkenFrankenkurs20%auf ALLESwas in die Tasche passtDiese Aktion ist pro Person und für alle Heimtextilien, Leuchten, Haushaltsartikel,Teppiche und Dekoartikel gültig. Ausgenommen sind mit Sonderpreisgekennzeichnete Artikel und Angebote aus unserer Werbung.Nicht kumulierbar mit anderen Aktionen.Lieferung& MontageinklusiveAb einem Einkaufswert von 500 Euro. Ausgenommen sindzerlegte Mitnahme- und zerlegte Bestellwaren sowie Badmöbel.Diese werden ab einem Einkaufswert von 500.- in unseremWerbegebiet kostenfrei geliefert.echte10%auf ALLEMöbel & Küchenauch auf bereits reduzierte ArtikelDiese Aktion ist gültig pro Einkauf. Ausgenommen sind folgende Markenwaren:Interliving, Schöner Wohnen und WK. Nichtkumulierbar mit anderen Aktionen.www.moebelmarkt.comWohnwelt RheinfeldenGroßfeldstraße 17 | D-79618 RheinfeldenTelefon +49 (0) 76 23 / 72 30-0Öffnungszeiten: Mo.-Mi.+ Fr. 9:30 - 18:30 UhrDo. 9:30 - 21:00 Uhr, Sa. 9:00 - 18:00 UhrEine Verkaufsstelle der Mobila Wohnbedarf KG, Großfeldstraße 17, 79618 Rheinfelden. Gültig bis zum 15.11.2025.* Ausgenommen sind mit Sonderpreis gekennzeichnete Artikel, Angebote aus unserer Werbung und folgende Markenwaren: Interliving, Schöner Wohnen und WK.Möbelmarkt Dogern KGGewerbestraße 5 | D-79804 DogernTelefon +49 (0) 77 51 / 80 16-0

Bock | Dienstag, 4. November 202517energieSchnellererStromnetzausbaugenehmigtMit einer Verordnungsrevision will der Bundesrat den Ausbauder Stromnetze ab 2026 beschleunigen.Mit einer revidierten Verordnung will der Bundesrat den Ausbau der Schweizer Stromnetze vorantreiben.Bild: PexelsSONDERSEITESCHWEIZNews Service BundDer Bundesrat hat am 29. Oktober eineRevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahrenfür elektrischeAnlagen genehmigt. Damit will er dieBewilligungsverfahren für den Um- undMEHR ENERGIE FÜR SIEErneuern Sie Ihre Körperzellen, um mehr Energie zu haben,Ihre Leistung zu erhöhen und Ihr Immunsystemzu stärken. Wissenschaftlich fundierte Methode.Infos aufwww.t2m.ch/ihht oder 076 705 51 15Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen.Die neuen Bestimmungen tretenam 1. Januar 2026 in Kraft.Viele Leitungen im Übertragungsnetzder Schweiz erreichen in den nächstenJahrzehnten das Ende ihrer technischenLebensdauer und müssen deshalb erneuertwerden. Die zunehmende Elektrifizierungder Energieversorgung bedingt zudemeinen Ausbau der Stromnetze. Dasführt insgesamt zu einer wachsenden Zahlan Leitungsprojekten und Planungs- undBewilligungsverfahren, die oft sehr langedauern. Der Bundesrat will diese Verfahrendeshalb beschleunigen. Dies einerseitsmit Anpassungen im Elektrizitätsgesetz:Die Botschaft dazu hat der Bundesrat imMai 2025 ans Parlament überwiesen. Unabhängigdavon soll zudem auch die Verordnungüber das Plangenehmigungsverfahrenfür elektrische Anlagen angepasstwerden. Dazu wurde von Dezember 2024bis März 2025 eine Vernehmlassungdurchgeführt.Die Vorlage wurde von einer Mehrheitder 60 Vernehmlassungsteilnehmendenbegrüsst. Zahlreiche Akteure, insbesonderedie Kantone und die Netzbetreiberbemängelten allerdings, dass hauptsächlichMassnahmen für das Übertragungsnetz,nicht aber für das Verteilnetz vorgesehensind.Kernpunkte der revidierten VerordnungDie Teilrevision der Verordnung betrifftdas Verfahren für die räumliche Koordinationder Leitungsvorhaben im SachplanÜbertragungsleitungen. Dieses wirdoptimiert, indem Aufgaben und Verfahrensschrittegeklärt sowie Fristen gestrichenund durch eine einzelfallbezogeneTerminplanung ersetzt werden.In der Verordnung wird zudem der bereitsbestehende Katalog für Ausnahmen vonder Plangenehmigungspflicht erweitert.Dieser umfasst gewisse technische Änderungenund Instandhaltungsarbeiten anelektrischen Anlagen. Weniger Plangenehmigungsverfahrentragen wesentlichzur Beschleunigung bei, da sie bei denNetzbetreibern und den Fachstellen desBundes einen beträchtlichen Aufwandverursachen.Massnahmen für das VerteilnetzDer Ausnahmenkatalog wurde gegenüberder Vernehmlassungsvorlage ausserdemmit zwei Ausnahmetatbeständen spezifischfür das Verteilnetz ergänzt. Dieseermöglichen den genehmigungsfreien Ersatzvon bestehenden Transformatorenstationenbis zu einer Nennspannung von36 kV durch Anlagen ähnlicher Dimensionierungam gleichen Standort innerhalbder Bauzone. Auch genügend angepassteSolaranlagen auf Transformatorenstationenbis zu einer Nennspannung von36 kV brauchen neu keine Plangenehmigungmehr.Weniger Verbrauch– mehr Eigenstrom.Mehrfach sparen: LED senken den Verbrauch,smarte Lichtsteuerung verhindert Leerlauf,Solar macht unabhängiger vom Netz.LED statt AltlampeWeniger Energie, mehr Licht.Intelligente LichtsteuerungLicht geht nur an, wenn’s gebrauchtwird.SolarSonnenstrom selbst produzierenund Netzbezug reduzieren.BatteriespeicherEigenstrom auch abends nutzen –mehr Unabhängigkeit.Lassen Sie sich beraten058 359 46 20 | schaffhausen@ekzeltop.chEKZ Eltop AGFiliale SchaffhausenTanne 18200 Schaffhausen

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