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Bock E-Paper 2025_KW45

18energieBock |

18energieBock | Dienstag, 4. November 2025Das neue Energiegesetzstellt die Weichen für die ZukunftAm 1. Januar 2026 tritt das neue Energiegesetz für Schaffhausen in Kraft.Dieses vereint die energierechtlichen Bestimmungen aus dem Baugesetz und demElektrizitätsgesetz. Ausserdem nimmt es energiepolitische Anliegen des Kantonsauf und setzt Aufträge des Bundes um.SONDERSEITESCHAFFHAUSENEnergiefachleute SchaffhausenDie Schaffung eines eigenständigen Energiegesetzesim Kanton Schaffhausen gehtauf eine überwiesene Motion aus demKantonsrat im Jahr 2021 zurück. Nurwenige Artikel sind neu oder inhaltlichüberarbeitet. Sie tragen den energiegesetzlichenAnpassungen auf nationalerEbene oder spezifischen Herausforderungenim Kanton Rechnung. Dazugehören die Anforderungen an Unternehmenmit grossen Abwärmemengen(z. B. Rechenzentren). Betriebe, dieneben einem hohen Wärme- und Stromverbrauchauch viel Abwärme erzeugen,müssen zusätzliche Anforderungen bezüglichEnergieerzeugung und -effizienzerfüllen. Zudem müssen sie die Abwärmean Dritte abgeben, wenn dafür Bedarf besteht.Eine weitere Neuerung ergibt sich beider Nutzung von Solarstrom bei Neubauten.Die Grösse der Solarstromanlageorientiert sich nicht mehr, wie bisanhin an der beheizten Fläche, sondernam Potenzial. Das heisst die Installationspflichtgilt auch für Gebäude, die nichtbeheizt werden, also etwa für Lager- oderEinstellhallen. Bei umfassenden Dachsanierungengibt es neu eine Pflicht zurInstallation einer Solarstromanlage. Diesegilt aber nur für Gebäudeflächen vonüber 300 m². Dementsprechend sindEin-/Zweifamilienhäuser und der grössteTeil der Mehrfamilienhäuser von dieserPflicht nicht betroffen. Voraussetzungdafür ist die technische Machbarkeit unddie wirtschaftliche Tragbarkeit.PV-Anlage an der Fassade eines Mehrfamilienhauses.Bilder: zVg.Mehr Akzeptanzfür WindenergieprojekteWindenergieanlagen können einen wichtigenBeitrag an eine sichere und nachhaltigeStromversorgung leisten. Der Stromertragfällt mehrheitlich im Winterhalbjahr an,also dann, wenn die Nachfrage nach Stromhoch ist. Das Beispiel «Chroobach» zeigt,dass mit dieser neuen Technologie nochviele Unsicherheiten in der Bevölkerungverbunden sind. Folgende drei Artikel imEnergiegesetz sind neu:1. Die Standort- und Nachbargemeindensind über die im Baugesetz verankertenMitwirkungsmöglichkeiten hinaus inEine Dachsanierung bietet die Chance, gleichzeitig eine PV-Photovoltaikanlage zu installieren.geeigneter Weise in den Planungsprozessmiteinzubeziehen (Art. 29).2. Das Energiegesetz sieht die Einführungeines Windzinses vor (Art. 30). So hatdie Standortgemeinde Sicherheit, dasssie jedes Jahr einen Sockelbeitrag ausder Windenergienutzung erhält.3. Das Gesetz beinhaltet eine Pflicht zumRückbau inklusive Finanzierungsabsicherung(Art. 31).Das Energiegesetz wurde am 18. Mai 2025von der Schaffhauser Stimmbevölkerungangenommen und wird am 1. Januar 2026in Kraft gesetzt.EnergiefachstelleNEUES BUNDESFÖRDERPROGRAMM FÜR INDUSTRIE UND GEWERBEDer Bund unterstützt den Ersatz vongrossen fossilen Heizungen (> 70 kW)durch erneuerbare Systeme.Weitere Informationenauf energie.sh.ch.

Bock | Dienstag, 4. November 2025 19energieFESTTAGE IM ENERGIESPARMODUSDas Haus ist schön warm, aus dem Radio tönt Weihnachtsmusik, die Weihnachtsbeleuchtung erstrahlt, im Ofen backen die Kekse,das Festtagsmenu köchelt auf dem Herd – und alles braucht Strom. Wieviel genau, können Sie teilweise selbst beeinflussen. Auch wennSie das Gefühl haben, Weihnachten dieses Jahr im Energiesparmodus zu verbringen, muss das der Stimmung keinen Abbruch tun.Denn glücklicherweise bedeuten viele Energiesparmassnahmen keinen grossen Komfortverlust.SONDERSEITESCHAFFHAUSENElektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AGKüchen-ClouKulinarischer Genuss gehört zum Festdazu. Dort, wo der Gaumenschmaus entsteht,gibt es jede Menge Sparpotenzial:in der Küche. Die Weihnachtsguetzli gelingenauch im nicht vorgeheizten Ofenwunderbar – für die Stimmung ist sowiesoder Duft in der Wohnung ausschlaggebend.Backen Sie mit Umluft und kombinierenSie Backvorgänge, um einen bereitswarmen Ofen optimal auszunutzen. Genauwie den Backofen könne Sie auch denHerd schon etwas früher abstellen und dieRestwärme weiterarbeiten lassen. WählenSie die richtige Pfannengrösse für Ihr Gericht.Deckel drauf und auf die Herdplatteder richtigen Grösse damit! Für heissesWasser greifen Sie besser zum Wasserkocheroder drehen – wenn es nur um einenTee geht – die Heisswasser-Düse der Kaffeemaschineauf. Gschwellti fürs Raclettebereiten Sie im Dampfkochtopf energiesparendzu. Nachdem der Heisshungerverflogen ist, können Sie die Temperaturam Racletteofen zurückstellen und es gemütlichnehmen.Einsatz für die AbwaschmaschineHaben sich die Gäste verabschiedet, stehtVergangenheitsbewältigung an: der Geschirrspülerist gefragt. Erste Regel: ganzfüllen. Das dürfte nach einem mehrgängigenFesttagsessen kein Problem sein.Eliminieren Sie grobe Speisereste und verzichtenSie auf das Vorspülprogramm. Istnoch Regeneriersalz drin? Es hilft nämlichgegen Kalk und hält das Gerät effizient.Dann brauchen Sie nur noch ein Niedrigtemperatur-oder Sparprogramm einzuschaltenund die Abwaschmaschine denRest der Arbeit machen zu lassen.Einmaleins des HeizensFür das Beisammensein mit der Familieist das Haus nicht nur mit Liebe erfüllt,sondern auch angenehm warm. Deshalbdürfen ein paar Heiztipps hier nicht fehlen.Richtig lüften zum Beispiel: SchaltenSie mehrmals täglich kurz auf Durchzugund vermeiden Sie gekippte Fenster. Storenund Vorhänge helfen beim Isolieren.Verdecken sie allerdings die Radiatoren,kann sich die Wärme nicht gleich gut imRaum verteilen. Die ideale Temperaturliegt im Wohnzimmer bei 20 Grad, in derKüche bei 18 bis 20 Grad, zum Schlafenreichen 16 bis 18 Grad, im Bad dürfen esMit einer Zeitschaltuhr strahlt die Weihnachtsbeleuchtung zur richtigen Zeit – für stimmungsvolleBesinnlichkeit sorgen sanfte Kerzenlichter statt greller Blinkeffekte.Symbolbild: Pexels23 Grad sein. Jedes Grad weniger senkt dieHeizkosten um sieben Prozent.Lichtblick fürs StromsparenIn der dunklen Jahreszeit brauchen wirLicht. Schalten Sie es aber nur in den Räumenein, in denen Sie sich tatsächlich aufhalten.Zum Lesen reicht ein korrekt ausgerichtetesLicht. In jedem Fall sollten Sieauf sparsame LED setzen. Das gilt auchfür die Weihnachtsbeleuchtung. Diesesteuern Sie am besten mit einer Zeitschaltuhr,damit sie nur dann brennt, wennSie auch etwas davon haben. Übrigens:Besinnliche Stimmung erzeugen Sie ehermit Kerzenschein, als mit wild blinkendenLichtern.Kein DauerbetriebElektrische Geräte sind beliebte Geschenke.Verbrauchsmässig sollten Sie abernicht zum Dauerbrenner werden. Deshalbwiederholen wir gerne den oft gehörten,aber wirksamen Klassiker: Lassen Sie Gerätebei Nichtgebrauch nicht im Standbyweiter Strom verbrauchen, sondern schaltenSie sie ganz aus. Eine Steckleiste mitKippschalter macht es Ihnen leicht, mehrereGeräte auf einmal «auszuschalten»im wahrsten Sinne des Wortes....und die Fenstersind von Kunz.mehr LichteinfallKlimaschutzpaketMinergiestandardökologisch nachhaltigenergieeffizienteFensterbautechnologie@eks.energieKunz Fenster AGFenster & HaustürenTelefon 052 645 03 03info@kunzfenster.chwww.kunzfenster.chAktuelle EnergiespartippsAbonnieren, folgen, teilen, sparen!Verpassen Sie keine aktuellen Informationen zurEnergiesituation und profitieren Sie von regelmässigenEnergiespartipps von EKS. Wir halten Sie mit unseremNewsletter und auf Social Media auf dem Laufenden.Zu den Energiespartipps!ekson.ch/energiespartipps.html

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